Warum Reformationstag und Allerheiligen in Hessen keine Feiertage sind
Die Geschichte hinter den hessischen Feiertagen
In vielen Bundesländern Deutschlands sind der Reformationstag am 31. Oktober und Allerheiligen am 1. November gesetzliche Feiertage. In Hessen jedoch sind diese beiden Tage keine Feiertage. Dies ist auf die Geschichte des Landes zurückzuführen.
Hessen war im 16. Jahrhundert ein Zentrum der Reformation. Landgraf Philipp von Hessen führte 1527 die Reformation in seinem Fürstentum ein. Allerdings war Hessen nicht Teil des Heiligen Römischen Reiches, das die katholische Kirche als Staatsreligion anerkannte. Daher konnte Philipp von Hessen die Reformation in seinem Land ohne Zustimmung des Kaisers durchsetzen.
Im Jahr 1648 wurde der Westfälische Friede geschlossen, der den Dreißigjährigen Krieg beendete. Der Friede sah vor, dass jeder Fürst in seinem Land die Religion bestimmen durfte, die in seinem Fürstentum gelten sollte. Hessen wurde damit ein überwiegend protestantisches Land.
Die Abschaffung der Feiertage
Im 19. Jahrhundert wurde Hessen Teil des Deutschen Reiches. Das Reich war ein überwiegend katholisches Land, und die protestantischen Feiertage wurden in vielen Teilen des Reiches abgeschafft. In Hessen jedoch blieben der Reformationstag und Allerheiligen zunächst noch Feiertage.
Im Jahr 1933 kamen die Nationalsozialisten an die Macht. Die Nazis waren keine Freunde der Reformation, und sie wollten die protestantischen Feiertage abschaffen. In Hessen wurde der Reformationstag 1934 abgeschafft, Allerheiligen folgte 1939.
Die Wiederherstellung der Feiertage
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden der Reformationstag und Allerheiligen in Hessen wieder als Feiertage eingeführt. Allerdings wurden sie nicht mehr als gesetzliche Feiertage anerkannt. Stattdessen wurden sie zu Gedenktagen erklärt.
Im Jahr 2018 beschloss die hessische Landesregierung, den Reformationstag und Allerheiligen wieder als gesetzliche Feiertage einzuführen. Die neuen Feiertage traten am 1. Januar 2019 in Kraft.