Messerangreifer: Anklage fordert Unterbringung des Gummersbachers in Psychiatrie
Prozessauftakt am Landgericht Köln
Der Prozess gegen den 28-jährigen Gummersbacher, der im September 2022 in der Innenstadt auf Passanten eingestochen haben soll, hat am Landgericht Köln begonnen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik.
Dem Angeklagten wird versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen. Laut Anklage soll er am 20. September 2022 zunächst einen 56-jährigen Mann mit einem Messer am Oberkörper verletzt haben. Anschließend soll er auf einen 68-Jährigen eingestochen und diesen lebensgefährlich verletzt haben.
Gutachter attestiert paranoid-halluzinatorische Schizophrenie
Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Angeklagten eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie. Demnach sei er zur Tatzeit aufgrund einer "krankhaften seelischen Störung" nicht schuldfähig gewesen. Die Staatsanwaltschaft folgt dieser Einschätzung und beantragt die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Die Verteidigung hingegen plädiert auf Freispruch. Der Anwalt des Angeklagten argumentiert, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt nicht schuldunfähig gewesen sei. Er habe die Taten in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen und sei daher nur eingeschränkt strafmündig.
Zeugen schildern Tatablauf
Am ersten Prozesstag sagten mehrere Zeugen aus, die die Tat beobachtet hatten. Sie schilderten, wie der Angeklagte plötzlich und unvermittelt auf die beiden Opfer eingestochen habe. Einige Zeugen berichteten auch von seltsamen Verhaltensweisen des Angeklagten vor der Tat. Er soll unter anderem lauthals geschrien und Passanten bedroht haben.
Der Prozess wird am 20. März fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen gehört und die psychiatrischen Gutachten erörtert werden. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.